Antonius von Padua
„Unsere Zeit ist durch das hohle Wissen ihrer Leser und Zuhörer so weit gekommen, dass sie des Lesens überdrüssig wird und nur ungern zuhört, wenn sie nicht gewählte, wohlüberlegte und modern klingende Worte liest oder hört. Darum habe ich [...] gewisse naturwissenschaftliche Erörterungen über Dinge und Tiere und Namenserklärungen auf das sittliche Leben gedeutet und in mein Werk aufgenommen.“
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.